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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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| 1. | Der Verein trägt den Namen „Deutsch-Schwedische Gesellschaft Berlin e.V.“, ist im Register eingetragen und hat seinen Sitz in Berlin. |
| 2. | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
| 3. | Der Verein kann sich Dachverbänden anschließen. |
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§ 2 Zweck und Aufgaben
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| 1. | Der Verein fördert die Beziehungen zwischen Deutschen und Schweden im Sinne der Völkerverständigung durch gegenseitige Information über Land und Leute, Politik, Wissenschaft, Sozialwesen, Kultur, Bildung, Freizeit, Ökologie, Austauschprojekte und Kontakte zwischen Bürgern, Familien, Interessengruppen und Einrichtungen in Deutschland. Dieser Aufgabe dient auch die Entwicklung der Zusammenarbeit mit Partnern im Inland und mit Einrichtungen Schwedens in Deutschland, insbesondere in Berlin. |
| 2. | Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. |
| o | Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
| o | Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |
| o | Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
| 3. | Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und wirkt im Rahmen der staatlichen Ordnung und Gesetzlichkeit. |
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§ 3 Mitgliedschaft
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| 1. | Mitglied kann jeder in Berlin oder im Berliner Umland lebende Bürger unabhängig seiner Nationalität werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat sowie territoriale oder Interessengruppen von Freunden Schwedens, die die Satzung des Vereins anerkennen. Damit gilt das Prinzip der Individual - und Kollektivmitgliedschaft. |
| 2. | Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder auf Beschluss der Mitgliederversammlung. Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages bis 31.März des laufenden Jahres erlischt die Mitgliedschaft automatisch. |
| 3. | Die Aufnahme bzw., der Austritt sind in schriftlicher Form zu beantragen und werden vom Vorstand entschieden. |
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§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
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| 1. | Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie besitzen das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das Einspruchs - und Beschwerderecht. |
| 2. | Mitglieder haben das Recht, sich für das Anliegen des Vereins in Interessen - bzw. Territorialgruppen zu organisieren. |
| 3. | Die Mitglieder sind verpflichtet, |
| a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern |
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| b) den Jahresbeitrag rechtzeitig zu entrichten. |
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§5 Mitgliedsbeitrag, Finanzen
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| 1. | Der Verein erhebt von jedem Mitglied einen Jahresbeitrag, dessen Höhe und Fälligkeit auf der Mitgliederversammlung festgelegt wird. |
| 2. | Weitere Finanzierungen können Spenden und Schenkungen sein. |
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§ 6 Organe
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| 1. | Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. |
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§ 7 Der Vorstand
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| 1. | Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. |
| 2. | Der Vorstand wird einmal jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt, die die Anzahl seiner Mitglieder bestimmt. Mindestens setzt er sich jedoch aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer zusammen. Eine Kooptierung oder ein Austausch von Vorstandsmitgliedern ist möglich. |
| 3. | Der Verein wird rechtlich von einem seiner Vorstandsmitglieder vertreten. |
| 4. | Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. |
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§ 8 Die Mitgliederversammlung
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| 1. | Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich, möglichst im ersten Viertel des Kalenderjahres, durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Stimmberechtigt sind alle Einzelmitglieder, die für das laufende Jahr ihre Mitgliedsbeiträge entrichtet haben. Verhinderte Mitglieder können ihr Stimmrecht per Wahlvollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen. |
| 2. | Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss auf schriftlichen Antrag von einem Drittel der Mitglieder einberufen werden. |
| 3. | Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: |
| a) Entgegennahme des Jahres - und Kassenberichtes des Vorstandes und des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer. |
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| b) Beschlussfassung über den Rahmenplan für das nächste Geschäftsjahr |
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| c) Entlastung des Vorstandes und Neuwahl |
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| d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge |
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| e) Wahl von zwei Kassenprüfern |
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| f) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins |
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| 4. | Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten anwesend ist. Satzungsänderungen und Beschlüsse über Vermögensverwendung und Auflösung des Vereins erfordern Dreiviertelmehrheit, andere Entscheidungen einfache Stimmenmehrheit in offener Abstimmung. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Wiederholungsabstimmung. |
| 5. | Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. |
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§ 9 Auflösung des Vereins
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| 1. | Die Auflösung des Vereins erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit. |
| 2. | Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Stimmenmehrheit drei Liquidatoren zu Abwicklung der Geschäfte. |
| 3. | Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Völkerverständigung. |
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§ 10 Inkrafttreten
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| Die Neufassung der Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 02.02.2007 beschlossen und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. | |
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P.S. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 30.07.2007. |